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Praxisanleiter

Praxisanleiter:in in der Pflege werden: 300 Stunden, 24 Fortbildungsstunden und was der Schritt für die Karriere bringt

Anna-Maria Inzinger
30. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit
Praxisanleiter:in in der Pflege werden: 300 Stunden, 24 Fortbildungsstunden und was der Schritt für die Karriere bringt

Ausbilden darf seit der generalistischen Pflegeausbildung nur, wer genug qualifizierte Praxisanleiter:innen im Haus hat. Fehlen sie, wird niemand angeleitet – Punkt, so will es der Gesetzgeber. Und genau das ist der Hebel: eine überschaubare Zusatzqualifikation, händeringend gesucht, die Türen Richtung Stationsleitung oder Pädagogik aufstößt. Die Anforderungen? Stehen schwarz auf weiß.

Fangen wir bei einer Zahl an. Sie löst alles Weitere aus. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) schreibt vor, dass mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit eines Auszubildenden als geplante, strukturierte Praxisanleitung stattfinden müssen – im Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsatz. Keine Empfehlung. Eine Bedingung dafür, dass eine Einrichtung überhaupt ausbilden darf. Und leisten darf diese Anleitung nur, wer eine besondere Befähigung mitbringt.

Da liegt die Chance. Wer sie hat, wird gebraucht – in Kliniken, in der Altenpflege, im ambulanten Dienst.

Was verlangt § 4 PflAPrV konkret?

Die Vorgaben sind bundesweit einheitlich, und sie ruhen auf drei Bausteinen. Erstens die Berufserlaubnis samt Erfahrung: mindestens ein Jahr als Pflegefachkraft in den letzten fünf Jahren. Zweitens die berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden – vielerorts berufsbegleitend aufgebaut, häufig mit rund 260 Unterrichtsstunden plus praktischem Anteil. Und drittens, dauerhaft, die Fortbildung: mindestens 24 Stunden jährlich, davon wenigstens 12 mit berufspädagogischem Schwerpunkt.

Nachzuweisen ist das alles gegenüber der zuständigen Behörde. Reine Bürokratie? Nein. Die Aufsicht schaut hin, ob die Praxisanleitung wirklich gedeckt ist – und ohne diesen Nachweis wackelt die Ausbildungsbefugnis der ganzen Einrichtung.

Für langjährige Kolleg:innen gibt es einen Stichtag, der zählt. Wer am 31. Dezember 2019 schon eine anerkannte Weiterbildung zur Praxisanleitung nach altem Alten- oder Krankenpflegerecht hatte, gilt als gleichgestellt. Die 300 Stunden entfallen dann. Die 24 Fortbildungsstunden pro Jahr aber nicht – die bleiben.

Was macht man in dem Job eigentlich? Deutlich mehr, als Aufgaben abzuhaken. Laut Verordnung führt die Praxisanleitung Auszubildende schrittweise an die Rolle der Pflegefachfrau oder des Pflegefachmanns heran, hält sie zum Führen des Ausbildungsnachweises an und hält die Verbindung zur Pflegeschule. Sie begleiten Menschen durch ihre prägendste Berufsphase. Wer das gut macht, entscheidet mit, ob eine Nachwuchskraft bleibt oder hinschmeißt.

Für die eigene Laufbahn ist die Qualifikation ein Türöffner. Oft der erste Schritt weg von der reinen Versorgung, hin zu Anleitung, Organisation, Führung – Richtung Stationsleitung, Pflegepädagogik, Qualitätsmanagement. Sichtbar macht sie außerdem: Häuser suchen dringend Leute, die die 10-Prozent-Regel überhaupt erfüllbar machen.

Das schlägt sich im Gehaltsumfeld nieder. Die eigene Auswertung der aktuell auf medjobs.de ausgeschriebenen Stellen (Stand 03.07.2026) zeigt für die Gesundheits- und Krankenpflege einen Median von 4.072 EUR Monatsbrutto, mittlere Bandbreite 3.300 bis 5.000 EUR; bei ausgeschriebenen DGKP-Stellen liegt der Median bei 3.761 EUR (3.300–4.497). Eine eigene Tarifgruppe ist die Praxisanleitung nicht. Aber in vielen Häusern eine Funktionszulage – oder ein Argument in der Gehaltsverhandlung, wenn Sie die Aufgabe verlässlich ausfüllen.

Wie packt man es an? Zuerst die Grundvoraussetzung prüfen: gültige Berufserlaubnis, ein Jahr Erfahrung in den letzten fünf. Dann die 300-Stunden-Weiterbildung, angeboten von Bildungsträgern, Pflegeschulen und Fortbildungsakademien, berufsbegleitend – Dauer und Struktur regeln die Länder teils unterschiedlich. Klären Sie früh mit der Personalabteilung, ob Ihr Arbeitgeber Kosten und Freistellung trägt; bei internem Bedarf ist die Bereitschaft oft groß. Die 24 Fortbildungsstunden jährlich? Fest einplanen. Pflicht, nicht Kür.

Noch ein ehrlicher Hinweis. Die genaue Ausgestaltung – etwa der praktische Anteil der 300 Stunden oder das Nachweisverfahren – variiert je nach Bundesland. Wer wissen will, was vor Ort gilt, fragt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes nach. Am besten, bevor Sie sich für einen Kurs anmelden.

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Quellen