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Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding hat aktuell 1 offenen Job in Grieskirchen: Wohnbereichsleiter/in.

In sechs Bezirksalten- und Pflegeheimen zwischen Grieskirchen, Peuerbach und Hartkirchen werden rund 594 Menschen betreut und gepflegt. Wer lieber zu Hause bleibt, bekommt die Pflege dorthin gebracht. Hinter beidem stehen die Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding, mit mehr als 650 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber der beiden Bezirke.
Getragen werden die beiden Verbände von den Gemeinden der Region: Der Sozialhilfeverband Grieskirchen vereint alle 34 Gemeinden des Bezirks, das Pendant in Eferding ist ebenso aufgebaut. Beide arbeiten unter einem Dach zusammen und erfüllen, was das Oö. Sozialhilfegesetz vorsieht. Das reicht vom Pflegeplatz im Heim über die Hauskrankenpflege beim Menschen daheim bis zur Sozialberatung und zur bedarfsorientierten Mindestsicherung für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Die sechs Bezirksalten- und Pflegeheime stehen in Grieskirchen, Kallham, Peuerbach, Gaspoltshofen, Eferding und Hartkirchen. Allein im Heim Grieskirchen gibt es 94 Pflegeplätze, in Eferding 122. Dahinter steckt ein breites Spektrum an Berufen. In den Heimen arbeiten diplomierte Pflegekräfte, Pflegeassistenz und Heimhilfen, dazu Küche, Hauswirtschaft und Haustechnik. In der gemeinsamen Geschäftsstelle in der Manglburg 14 in Grieskirchen läuft die Verwaltung zusammen, von der Abrechnung bis zur Sozialplanung für die Region. Geleitet wird der Verband von Bezirkshauptmann Mag. Christoph Schweitzer, MBA. Als öffentlich-rechtliche Gemeindeverbände stehen die SHV auf einem stabilen Fundament: Die Kosten der Hauskrankenpflege etwa trägt das Land Oberösterreich zur Gänze. Wer hier anfängt, arbeitet wohnortnah und sieht, wofür. Die Pflege im eigenen Bezirk hält Menschen länger in ihrer gewohnten Umgebung.
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Tätigkeiten wie in der OÖ. Alten- und Pflegeheimverordnung, im GuKG und anderen gesetzlichen Bestimmungen festgesetzt. Sicherstellung der Rahmenbedingungen für individuelle Betreuung und Pflege unter Einbindung eines erstellten Pflegekonzeptes und des Leitbildes. Pflegeplanung Sicherstellung religiöser Bedürfnisse: Sterbekultur Leitung einer Pflege-/Wohngruppe mit mind. 5 zugeteilten Fachkräften, (Mitarbeiter/innenführung) alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorgesehen sind Grundgehalt gemäß Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung iVm Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz Jetzt bewerben Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften für alle Positionen/Verwendungen sind: österreichische (EU) ...